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   OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22   

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OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22 (https://dejure.org/2022,33676)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17.11.2022 - 2 B 206/22 (https://dejure.org/2022,33676)
OVG Bremen, Entscheidung vom 17. November 2022 - 2 B 206/22 (https://dejure.org/2022,33676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; dienstliche Beurteilung; Generalstaatsanwalt; Generalstaatsanwältin; Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Konkurrentenstreit; Statusamt

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für Generalstaatsanwaltsamt auf Freihaltung der Stelle

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Bei Ämtern mit aufsteigenden Grundgehältern - hier dem Amt der Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage des Antragstellers - ist bei der Prüfung der Höherwertigkeit von Statusämtern nicht maßgeblich auf das konkrete (je nach Erfahrungsstufe unterschiedliche) Grundgehalt, sondern auf das Endgrundgehalt abzustellen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 28).

    Darauf abzustellen, ist sachgerecht und geeignet, eine trennscharfe Abgrenzung herbeizuführen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 30).

    Allerdings ist das aus einer höherem Statusamt grundsätzlich folgende erhöhte Gewicht umso geringer, je geringer der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen ist (Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 28).

    Der Senat hegt Zweifel, ob schon ein marginaler Unterschied der monatlichen Endgrundgehälter im unteren zweistelligen Euro-Bereich zu einem für Auswahlentscheidungen relevanten Statusamtsunterschied führen kann (so aber Nds. OVG, Beschl. v. 28.01.2020 - 5 ME 166/19, juris Rn. 29 für eine Differenz von ca. 30 Euro).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    So liegt es etwa, wenn die Tätigkeit im angestrebten Amt von der bisherigen Tätigkeit des statushöheren Bewerbers so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils zurücktreten muss (BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, juris Rn. 17).

    Denn die Grenze zur Beliebigkeit darf nicht überschritten und die Bedeutung der Beurteilung als Gesamtbewertung nicht entscheidend geschwächt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, Rn. 17).

    Dagegen war es nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts fehlerhaft, für die Stelle des Präsidenten eines Sozialgerichts den statusniedrigeren früheren Vizepräsidenten eines Sozialgerichts und Dezernenten am Landessozialgericht unter Hinweis auf seine größere Verwaltungserfahrung einem statushöheren und formal gleich beurteilten Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht vorzuziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12, juris Rn. 1 - 4, 9).

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2708

    Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, der dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 01.02.2022 - 6 CE 21.2708 - zugrunde lag.

    Vorliegend hat nicht ein Beurteiler eine Eignungsprognose für ein Spitzenamt im Bereich eines anderen Dienstherrn abgegeben, für das dieser Dienstherr in diesem Zeitpunkt noch kein Anforderungsprofil schriftlich fixiert hatte (vgl. zu diesen Umständen des dortigen Falles Bay. VGH , Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 30).

    Die Erwägung, dass einer der konkurrierenden Bewerber das höchstbewertete Amt innehat, das in seiner Dienststelle erreicht werden kann, stellt die Zuverlässigkeit der Besoldungshöhe als Indikator für die unterschiedliche Wertigkeit der Statusämter nicht in Frage (vgl. Bay. VGH , Beschl. v. 01.02.2022 - 6 CE 21.2708, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Er darf sich nur nicht von unsachlichen Erwägungen leiten lassen (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1981 - 2 BvR 570/76 u.a., BverfGE 56, 146 ).

    Es besteht kein hergebrachter Grundsatz, dass die ständigen Vertreter von Dienststellenleitern stets gegenüber den entsprechenden Amtsinhabern ohne Stellvertreterfunktion besoldungsrechtlich herausgehoben werden müssten (BVerfG, Beschl. v. 04.02.1981 - 2 BvR 570/76 u.a., BverfGE 56, 146 ).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Das Bundesverfassungsgericht spricht von einer "verhältnismäßig weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" bei der Einordnung der Ämter in die Besoldungsordnung (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1969 - 2 BvR 343/66 u.a., BverfGE 26, 141 ).

    Die Funktionen von Oberstaatsanwälten sind von den Funktionen der Richter an Oberlandesgerichten so grundlegend verschieden, dass sie von Verfassungs wegen nicht zwingend besoldungsrechtlich gleich eingestuft werden müssen (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1969 - 2 BvR 343/66 u.a., BverfGE 26, 141 ).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Anordnungsanspruch zu bejahen, wenn (1) sich die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zulasten des unterlegenen Bewerbers als rechtsfehlerhaft erweist und (2) eine Auswahl des unterlegenen Bewerbers in einem neuen Auswahlverfahren zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschl. v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02, ZBR 2002, 427 -429; BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16/09, NJW 2011, 695 -700; Beschl. d. Senats v. 02.09.2011 - 2 B 64/11, juris).

    Für diese Prognose ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2016 - 1 WB 27.15, juris Rn. 18 und Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09, juris Rn. 58; OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 23).

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Für diese Prognose ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 29.04.2016 - 1 WB 27.15, juris Rn. 18 und Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09, juris Rn. 58; OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 23).

    Der Leistungsvergleich ist in erster Linie anhand aktueller und aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.05.2021 - 2 B 156/21, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

  • OVG Bremen, 28.05.2021 - 2 B 156/21

    Rechtswidrigkeit von Beförderungsranglisten, die auf den beabsichtigten

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Der Grundsatz, dass der Leistungsvergleich vor allem anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, impliziert, dass die Beurteilungen vor der Auswahlentscheidung erstellt worden sein müssen (OVG Bremen, Beschl. v. 28.5.2021 - 2 B 156/21).

    Der Leistungsvergleich ist in erster Linie anhand aktueller und aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen (OVG Bremen, Beschl. v. 30.11.2021 - 2 LA 282/21, juris Rn. 21 und Beschl. v. 28.05.2021 - 2 B 156/21, juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Bejaht hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Vorrang des höheren Statusamts zum Beispiel, als der Vizepräsident eines Oberlandesgerichts (Besoldungsgruppe R 4) mit nur geringer praktischer Erfahrung im Arbeits- und Arbeitsprozessrecht mit dem Vizepräsidenten eines Landesarbeitsgerichts (Besoldungsgruppe R 3 mit Amtszulage), der seit mehr als 20 Jahren Arbeitsrichter war, um die Stelle des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts konkurrierte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Auszug aus OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass sich bei formal gleichen Beurteilungen der Bewerber mit dem höheren Statusamt durchsetzt, kann sich aus dem beruflichen Werdegang der Konkurrenten ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15

    Auswahlverfahren; Fortsetzung nach Fehlerbehebung; Bewerberkreis.

  • OVG Bremen, 27.07.2009 - 2 B 166/09

    Besetzung der Stelle des Direktors bei der Bürgerschaft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2015 - 1 B 628/15

    Fehlen eines ausdrücklich formulierten Antrags i.R.e. Beschwerdebegründung;

  • OVG Bremen, 24.09.2020 - 2 B 187/20

    Anordnung der Herausgabe dienstlicher Arbeitsmittel einer Beamtin; Sofortvollzug;

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • OVG Bremen, 14.10.2015 - 2 B 158/15

    Unterlassungsbegehren eines Beamten bzgl. der Besetzung eines

  • OVG Bremen, 26.03.2018 - 2 B 199/17
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    Die Beschränkung der Prüfung des Beschwerdegerichts auf die dargelegten Gründe bezieht sich nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind, und das Verwaltungsgericht hat sich zur Frage der Unbeachtlichkeit gerade nicht geäußert (OVG Bremen, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 27.10.2023 - 1 B 146/23

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis - Auswahlverfahren; Ermessensausübung;

    Die Prüfungsbefugnis ist nach Sinn und Zweck des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO sowie dessen systematischen Zusammenhangs mit den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nur auf Umstände beschränkt, die der Beschwerdeführer in der Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vortragen konnte und musste (OVG MV , Beschl. v. 22.10.2015 - 2 M 13/15, juris Rn. 6; vgl. auch Kautz, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 5. Aufl. 2021, § 146 VwGO Rn. 27 f.; s.a. OVG Bremen, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10 sowie Urt. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 01.12.2023 - 2 B 73/23
    Die Beschränkung der Prüfung auf die dargelegten Gründe bezieht sich jedoch nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23

    Anspruch auf Berücksichtigung im Auswahlverfahren für die Besetzung eines

    Insoweit ist zu berücksichtigten, dass für die Frage, ob im Fall einer Wiederholung der in Streit stehenden Auswahlentscheidung die Auswahl des Rechtsschutzsuchenden möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zukünftigen neuen Auswahlentscheidung einschließlich des dann aktuellen Beurteilungsbildes abzustellen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - BVerwG 1 WB 27/15 - juris Rn. 18; Hessischer VGH, Beschluss vom 10. Mai 2022 - 1 B 1122/21 -, juris Rn. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 25; OVG Bremen, Beschluss vom 17. November 2022 - 2 B 206/22 -, juris Rn. 17).
  • VG Freiburg, 11.01.2024 - 3 K 2508/23

    Beförderungsauswahlentscheidung nur anhand aktueller Beurteilungen

    Insoweit greift allerdings kein Automatismus: eine Beurteilung, die mit der konkret gezeigten Leistung nicht in Einklang steht, ist unzulässig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - 4 S 1165/03 -, juris Rn. 15 und Beschluss vom 13.11.2014 - 4 S 1641/14 -, juris Rn. 16; OVG Bremen, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 B 206/22 -, juris Rn. 22; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00 -, juris Rn. 2).
  • OVG Bremen, 06.06.2023 - 2 B 58/23

    Entstehen der Wohnsitznahmeverpflichtung durch eine Zuweisungsentscheidung;

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis zutreffend ist (OVG Bremen, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 11.04.2023 - 1 B 295/22

    Nachbarrechtlicher Eilrechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehemigung an

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis zutreffend ist (OVG Bremen, Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 16.12.2022 - 2 B 219/22

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beschränkung des Beschwerdegerichts

    Die Beschränkung der Prüfung auf die dargelegten Gründe bezieht sich jedoch nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11

    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 B 206/22 VG: 6 V 473/22.
  • OVG Bremen, 28.04.2023 - 2 B 269/22

    Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger ausländischer Personen;

    Die Beschränkung der Prüfung des Beschwerdegerichts auf die dargelegten Gründe (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ) bezieht sich nur auf die Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, also auf Fragen, die bereits vom Verwaltungsgericht erörtert worden sind (OVG Bremen, Beschl. v. 24.09.2020 - 2 B 187/20, juris Rn. 10; Beschl. v. 17.11.2022 - 2 B 206/22, juris Rn. 10).
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